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   BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77   

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BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77 (https://dejure.org/1979,2352)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1979 - 6 B 42.77 (https://dejure.org/1979,2352)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1979 - 6 B 42.77 (https://dejure.org/1979,2352)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 107.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Daraus ergibt sich als regelmäßige Voraussetzung für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung, daß der Schuldner eine Tätigkeit entfaltet und Maßnahmen trifft, die den Gläubiger veranlassen, verjährungsunterbrechende Schritte zu unterlassen, sei es auch nur, weil ihm infolge eines solchen Tuns Ansprüche unbekannt geblieben sind; nur zu eigenen Tun wird sich "im allgemeinen" der Schuldner durch Erhebung der Verjährungseinrede in einen gegen Treu und Glauben verstoßenden Widerspruch setzen können (Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 107.63 -).

    Davon abgesehen ist die gestellte Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich, weil nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Umstände, die die - am 12. November 1971 verstorbene - Beamtenwitwe Helene K. möglicherweise von der Geltendmachung ihrer versorgungsrechtlichen Ansprüche abgehalten haben, spätestens im Jahre 1948 entfallen sind, so daß die Erhebung der Verjährungseinrede bezüglich des Zeitraums von 1946 bis 1948 allenfalls dann als unzulässig hätte angesehen werden können, wenn Frau K. ihre Ansprüche in den darauffolgenden vier Jahren geltend gemacht hätte (zur Bemessung der Frist vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 107.63 - unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 14. Oktober 1958, NJW 1959, 96).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Dazu bedarf es der Bezeichnung der konkreten, bisher höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird und eines Hinweises auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; ständige Rechtsprechung).

    Unerheblich ist schließlich, ob die Sache - etwa wegen gleichgelagerter Fälle - in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92], Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).

  • BGH, 14.10.1958 - VI ZR 183/57
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Davon abgesehen ist die gestellte Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich, weil nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Umstände, die die - am 12. November 1971 verstorbene - Beamtenwitwe Helene K. möglicherweise von der Geltendmachung ihrer versorgungsrechtlichen Ansprüche abgehalten haben, spätestens im Jahre 1948 entfallen sind, so daß die Erhebung der Verjährungseinrede bezüglich des Zeitraums von 1946 bis 1948 allenfalls dann als unzulässig hätte angesehen werden können, wenn Frau K. ihre Ansprüche in den darauffolgenden vier Jahren geltend gemacht hätte (zur Bemessung der Frist vgl. Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 107.63 - unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 14. Oktober 1958, NJW 1959, 96).
  • BVerwG, 10.05.1976 - 6 B 25.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Denn durch die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze kann eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung nach Maßgabe des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht ersetzt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - [VwRspr. Bd. 22 Nr. 242, S. 1008] und vom 10. Mai 1976 - BVerwG 6 B 25.76 -).
  • BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung von Willenserklärungen im

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -), zumal das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren an die tatsächliche Feststellung der Umstände durch das Berufungsgericht gebunden wäre (§ 137 Abs. 2 VwGO) und ihre Würdigung grundsätzlich einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist.
  • BVerwG, 10.11.1977 - 6 B 10.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Unerheblich ist schließlich, ob die Sache - etwa wegen gleichgelagerter Fälle - in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92], Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 166 [173]; Urteil vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - [Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4] sowie Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 6 B 29.75 -) muß für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegen, das zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Jeweiligen Einzelfalles die Einrede der Verjährung als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen läßt.
  • BVerwG, 26.07.1973 - VI B 22.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -), zumal das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren an die tatsächliche Feststellung der Umstände durch das Berufungsgericht gebunden wäre (§ 137 Abs. 2 VwGO) und ihre Würdigung grundsätzlich einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht entzogen ist.
  • BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Unerheblich ist schließlich, ob die Sache - etwa wegen gleichgelagerter Fälle - in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92], Beschlüsse vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 6 B 29.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beginn einer

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 166 [173]; Urteil vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - [Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4] sowie Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 6 B 29.75 -) muß für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn vorliegen, das zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Jeweiligen Einzelfalles die Einrede der Verjährung als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen läßt.
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 66.65

    Zulässigkeit der Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 23, 166 [173]; vgl. Urteile vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 31. Juli 1972 - BVerwG 6 B 15.72 - [Buchholz 232 § 84 BBG Nr. 1], vom 20. Januar 1976 - BVerwG 6 B 29.75 - und vom 14. Mai 1979 - BVerwG 6 B 42.77 -) genügt für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung nicht jede Falschberechnung.

    Dabei kann als "qualifiziertes Fehlverhalten" im Sinne dieser Rechtsprechung auch ein pflichtwidriges Unterlassen gebotener Maßnahmen durch die zuständige Behörde anzusehen sein (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1979 - BVerwG 6 B 42.77 -).

  • OVG Sachsen, 16.08.2016 - 2 A 53/15

    Unfallausgleich; Verjährung; unzulässige Rechtsausübung

    Dabei kann als "qualifiziertes Fehlverhalten" im Sinne dieser Rechtsprechung auch ein pflichtwidriges Unterlassen gebotener Maßnahmen durch die zuständige Behörde anzusehen sein (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1979 - BVerwG 6 B 42.77 -).
  • VG Minden, 11.03.2013 - 4 K 2820/12

    Verjährung von Ansprüchen eines Beamten auf Ausgleich von unionsrechtswidrig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 32/81 - Beschluss vom 14. Mai 1979 - 6 B 42.77 -.
  • BVerwG, 30.10.1992 - 1 B 146.92

    Grundsätzliche Bedeutung der abstrakten Anforderungen an den Einwand der

    Ein solches Fehlverhalten kann nicht nur ein positives Tun, sondern auch ein pflichtwidriges Unterlassen gebotener Maßnahmen sein (Beschluß vom 14. Mai 1979 - BVerwG 6 B 42.77 -).
  • BVerwG, 24.04.1981 - 6 B 34.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

    Eine die Revision eröffnende Divergenz besteht nur, wenn das Instanzgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 232 § 132 VwGO Nr. 130] m.w.N.) und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. wenn die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht (Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.77 - [Buchholz 448.0 § 34 VPflG Nr. 33] m.w.N.).
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